Reparaturbonus Thüringen
Verweigert ein Elektrogerät den Dienst, ist ein Neukauf meist die erste Option. Eine Reparatur wird oft gar nicht in Erwägung gezogen, zum Teil lohnt sie sich auch nicht. Damit Elektrogeräte nicht mehr allzu schnell im Müll landen, gibt es den Reparaturbonus Thüringen.
So funktioniert der Reparaturbonus
Thüringerinnen und Thüringer, die ein kaputtes Haushalts-Elektrogerät reparieren lassen, bekommen die Hälfte der Reparaturkosten erstattet – bis maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Neu: Wer dafür bei einem Reparaturcafé selber schraubt und tüftelt, hat mehr vom Bonus. Denn dann werden die Hälfte der Ersatzteilkosten erstattet.
Inkl. Mehrwertsteuer muss der Rechnungsbetrag mindestens 50 Euro betragen (Bagatellgrenze), ausgenommen hiervon sind Reparatur-Cafés, für die eine entsprechende Bagatellgrenze von 25 Euro gilt.
Der Reparaturbonus Thüringen ist ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Der Thüringer Reparaturbonus 2.0 funktioniert so:
- Auf der Internetseite www.reparaturbonus-thueringen.de das Antragsformular für den Reparaturbonus inklusive Datenschutzeinwilligungserklärung und Förderbedingungen herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Zur erfolgreichen Beantragung müssen zudem eine Kopie der Reparaturrechnung (Art der Reparatur muss ersichtlich sein) und eine Kopie des Zahlungsnachweises (zum Beispiel Kassenbon) eingereicht werden.
- Die Dokumente unterschrieben und digital (notfalls per Post) an die Verbraucherzentrale Thüringen senden.
- Die Verbraucherzentrale überweist den Bonus in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages bzw. der Ersatzteilbeschaffung (im Reparaturcafé) dann direkt zurück.
Kontakt
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Projekt Reparaturbonus Thüringen
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
reparaturbonus@vzth.de
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Die komplette Liste mit Fragen & Antworten gibt's unter reparaturbonus-thueringen.de/fragen-und-antworten