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Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co.

Antragstellung vom 8. Mai bis 20. Oktober 2023

Symbolbild für gestiegene Heizkosten: Gefüllte Geldbörse neben Heizkörper

Heizen mit Öl und Pellets: Antragsverfahren für Härtefallfonds läuft bis 20. Oktober 2023

Online-Antragstellung: https://nle-brennstoffhilfe.de/

Online-Rechner zur Ermittlung der möglichen Entlastung bereit:
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
www.bundesregierung.de/heizkostenentlastungsrechner

Hinweis: Bitte keine Unterlagen (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge etc.) an das Thür. Umweltministerium senden.

Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eine Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte (s. unten) bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen. Die Antragsplattform für Thüringen steht ab 8. Mai zur Verfügung. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform. 

  • Für Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird - wenn sie antragsberechtigt sind (s. unten). Eigentümer können als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch eine/n Vermieter/in oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen nicht selber tätig werden.

  • Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

  • Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 01.01. – 01.12.2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten.

    Ob dies zutrifft, können Interessierte mit einem Online-Rechner (Angebot der Finanzbehörde Hamburg) vorab prüfen: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

  • Die Antragstellung wird für Thüringerinnen und Thüringer ab 8. Mai 2023 über die Portaladresse https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN  der Kasse Hamburg möglich sein. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

    • den aktuellen Feuerstättenbescheid
    • jede Rechnung
    • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist
    • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
    • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
    • Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte anlegt haben.
    • Wohnungseigentümergesellschaften müssen Ihre Teilungserklärung vorliegen haben
  • Es können Rechnungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.

  • Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80% der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet - bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Bei Erstattungsanträgen ab 10 Haushalten (durch eine*n Zentralantragsteller*in also eine*n Vermieter*in für mehrere Haushalte) gilt eine Mindesterstattungsgrenze von insgesamt 1.000 EUR. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag ist in allen Antragskonstellationen auf 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt (bzw. bei 10 Haushalten also 20.000 EUR)

    • Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt.
    • Bei Erstattungsanträgen ab 10 Haushalten (durch eine*n Zentralantragsteller*in, also eine*n Vermieter*in für mehrere Haushalte) gilt eine Mindesterstattungsgrenze von insgesamt 1.000 EUR.
    • Der maximale Gesamtentlastungsbetrag ist in allen Antragskonstellationen auf 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt.

    Was bedeutet das?

    Wenn ein Vermieter einen Antrag stellt, der mindestens 10 Wohnungen umfasst, muss ein MINDEST-Erstattungsbetrag von 1.000 Euro erreicht werden, damit tatsächlich Hilfen ausgezahlt werden. Der Höchsterstattungsbetrag pro Haushalt bleibt auch hier bei 2.000 EURO, somit könnten für 10 Haushalte also auch 20.000 EUR erstattet werden, aber es müssen eben mindestens Erstattungskosten in Höhe von 1.000 EUR zusammen kommen. Der Vorteil daran: wer für mindestens 10 Haushalte Erstattung beantragt, kann darin auch Haushalte einbeziehen, die weniger als 100 EUR Anspruch haben. Hiermit ist sichergestellt, dass eben bei großen Wohneinheiten möglichst viele von einer Erstattung profitieren können.

  • Wie lauten die Referenzpreise?

    Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

    • Heizöl: ​​​71 ct/l (inkl. USt.)
    • Flüssiggas:​​ 57 ct/l (inkl. USt.)
    • Holzpellets:​​ 24 ct/kg (inkl. USt.)
    • Holzhackschnitzel:​ 11 ct/kg (inkl. USt.)
    • Holzbriketts:​​ 28 ct/kg (inkl. USt.)
    • Scheitholz:​​ 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
    • Kohle/Koks:​​ 36 ct/kg (inkl. USt.)
  • Generell können die Betreiber einer Feuerstätte (Heizungsanlage) einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. In aller Regel sind Sie als Mieter/in nicht Betreiber der Feuerstätte(n). Sofern der Kostenanstieg bei Ihnen über eine Verdopplung hinausgegangen ist, ist in diesem Fall Ihr/e Vermieter/in dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung an Sie weiterzugeben. Sie selbst brauchen und können keinen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Falls Sie in Ihrer Mietwohnung selbst Betreiber der Feuerstätte(n) sind und die Kriterien erfüllen, können Sie selbst einen Antrag auf Härtefallhilfen als Direktantragstellende/r stellen.

  • 1. Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71)) = 432 Euro.

    2. Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7) - 2*(4.000*0,24))= 704 Euro

  • Firmen, Organisationen, Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften müssen zuvor eine Firmenakte anlegen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

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