Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co.
Antragstellung vom 8. Mai bis 20. Oktober 2023

Heizen mit Öl und Pellets: Antragsverfahren für Härtefallfonds läuft bis 20. Oktober 2023
Online-Antragstellung: https://nle-brennstoffhilfe.de/
Online-Rechner zur Ermittlung der möglichen Entlastung bereit:
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
www.bundesregierung.de/heizkostenentlastungsrechner
Hinweis: Bitte keine Unterlagen (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge etc.) an das Thür. Umweltministerium senden.
Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eine Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte (s. unten) bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen. Die Antragsplattform für Thüringen steht ab 8. Mai zur Verfügung. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform.
Download: Häufige Fragen und Antworten, Merkblätter etc.
Informationen der Bundesregierung
Hotline
Thüringen-Hotline zum Härtefallfonds
0800 - 100 12 38
Mo. – Fr., 8 bis 18 Uhr