Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Wettbewerb: Mehr Natur in Dorf & Stadt
Der thüringenweite Wettbewerb „Mehr Natur in Dorf und Stadt“ wird alljährlich ausgerufen, um Vorzeigeprojekte der Kommunen für den Insektenschutz im Siedlungsbereich zu fördern. Finanziert wird der Wettbewerb vom Thüringer Umweltministerium.
Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen
Der „Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen“ wurde 2021 erstmals in Thüringen eingerichtet, um speziell größere Naturschutzprojekte für den Insektenschutz zu fördern. Dieser wird über GAK-Mittel (Sonderrahmenplan Insektenschutz) gemeinsam von Bund und Freistaat Thüringen finanziert.
Kulturlandschaftspflege (KULAP) in Thüringen
Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Naturschutzteil des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten Programm pflegen Landwirtschaftsbetriebe alljährlich auf etwa 50.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle und landschaftprägende Flächen.

NALAP: Natur- und Landschaftspflege
NALAP bezeichnet die zweite Säule des Vertragsnaturschutzes in Thüringen. Das Programm richtet sich primär an Verbände, Vereine und Privatpersonen. Seit 2020 steht es auch landwirtschaftlichen Betrieben offen.

ENL: Entwicklung von Natur und Landschaft
Mit dem Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL) können Naturschutzprojekte unterstützt werden. Dabei geht es u.a. um Erhalt, Wiederherstellen und Entwickeln von Lebensräumen.

Schaf-Ziegen-Prämie
Mit der Schaf-Ziegen-Prämie werden Schaf- und Ziegenbestände für Tierhalter gefördert, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften.

Herdenschutz und Schadensausgleich
Das Thüringer Umweltministerium übernimmt zu 100% die Kosten für einen optimalen Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere, der sog. Grundschutz wird mit 40% gefördert. Tierhalter, die von einem Riss durch Wolf oder Luchs betroffen sind, können einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Förderung anerkannter Naturschutzvereinigungen
Für die Tätigkeit der anerkannten Naturschutzvereinigungen gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen als notwendige Unterstützung zur Wahrnehmung ihres Beteiligungsrechts nach Naturschutzrecht.