Gewässerschutz
Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz 2022–2027
Über 3.000 Projekte | 1.000 Kilometer naturnahe Fließgewässer | Anschluss weiterer 100.000 Einwohner an die öffentliche Abwasserentsorgung

Stärkerer Schutz für Thüringens Gewässer
Natürliche und artenreiche Gewässer sind die Grundlage für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie sind zugleich auch elementare Lebensadern in den Thüringer Landschaften. Mit dem Landesprogramm Gewässerschutz soll diesen Lebensadern wieder zu mehr Lebendigkeit verholfen werden.
Im Jahr 2009 wurde der Zustand der Thüringer Flüsse, Seen und des Grundwassers erstmals bewertet. Das Ergebnis zeigte einen hohen Handlungsbedarf. Nur fünf Prozent der Gewässer erreichten einen guten Zustand nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die Ursachen hierfür waren vielerorts noch verbaute und stark begradigte Gewässer, Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und Abwassereinleitungen. Durch das Umsetzen zahlreicher Maßnahmen in den vergangenen 6 Jahren wurde der Zustand vieler Gewässer bis heute bereits verbessert. Dennoch besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf. Mit einem umfassenden neuen Landesprogramm 2022–2027 will das Umweltministerium die Thüringer Flüsse, Bäche und Seen stärker schützen.
Das Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz umfasst über 3000 Maßnahmen für die zentralen Handlungsfelder Gewässerstruktur, Durchgängigkeit sowie Nährstoffbelastung. Bis zum Jahr 2027 investiert Thüringen367 Mio. Euro in die Umsetzung der Maßnahmen bzw. in die Förderung von Projekten.

Eckpunkte des neuen Landesprogramms:
Fließgewässer wieder naturnaher und durchgängiger gestalten
- ca. 1.400 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (z.B. Wehre entfernen, Fischtreppen ergänzen)
- 460 Maßnahmen sollen die Gewässerstruktur verbessern (z.B. wo möglich Uferbefestigungen entfernen, Flussschleifen wiederherstellen)
- dafür sind rund 160 Mio. Euro vorgesehen
Abwasser verringern
- Rund 500 Maßnahmen zum Neu- bzw. Ausbau von Kläranlagen und Ortsnetzen (Ziel: Anschlussgrad von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent erhöhen. Davon profitieren zusätzliche 100.000 Einwohner/innen)
- Reduzierung der Phosphateinträge durch neue Reinigungsstufe in Kläranlagen
- dafür sind rund 190 Mio. Euro vorgesehen
Mit Landwirtschaft für Boden- und Gewässerschutz kooperieren
- Gewässerrandstreifen verringern weiterhin das Auswaschen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Dialog für zielgenaue nitratbelastete Gebiete wird fortgesetzt
- kostenlose Beratung für landwirtschaftliche Betriebe, u.a. zum Düngemanagement
Mehr Informationen zum Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie auch unter:www.aktion-fluss.de
Mehr zum Landesprogramm Gewässerschutz
- Aktion Fluss
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Gewässerunterhaltung
Gründung von 20 flächendeckenden Gewässerunterhaltungsverbänden in Thüringen mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden – ThürGewUVG - wurden in Thüringen flächendeckend zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände errichtet. Dieses Gesetz ist als Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. S. 74, am 8. Juni 2019 in Kraft getreten.
Nach § 31 Abs. 2 ThürWG geht die Gewässerunterhaltungspflicht per Gesetz von den bisher zuständigen Gemeinden und Verbänden zum 1. Januar 2020 auf die zwanzig neuen Gewässerunterhaltungsverbände über, die nach Gewässereinzugsgebieten gebildet wurden. Die Mitglieder des jeweiligen Verbandes ergeben sich aus der Anlage 2 zum ThürGewUVG.
VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO)
Am 26.08.2019 ist die Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung der Gewässerunterhaltung an den Gewässern zweiter Ordnung in Kraft getreten. Diese regelt die Zuweisungen an die nach dem ThürGewUVG gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände ab dem 01.01.2020, die Zuwendungen an die Gewässerunterhaltungsverbände für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für den Aufbau der Verbände und die Zuweisung an die Gemeinden im Jahr 2019, denen im Kalenderjahr 2019 weiterhin die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gem. § 31 Abs. 2 Satz 2 ThürWG obliegt.
Download: VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (W-GUzO)
Mustersatzung
Die aktuelle Fassung der Mustersatzung für die Gewässerunterhaltungsverbände in Thüringen finden Sie hier zum Download: Mustersatzung