Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Saubere Gewässer und faire Kostenverteilung
Im Freistaat Thüringen verfügen heute nur etwa 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über eine den rechtlichen Vorgaben genügende Abwasserentsorgung. Zum Vergleich: Bundesweit beträgt der Anschlussgrad an zentrale Abwasserentsorgungsanlagen mehr als 90 Prozent.
Damit wird das Abwasser von rund 430.000 Bürgerinnen und Bürgern immer noch nach unzureichender Behandlung in veralteten Kleinkläranlagen in unsere Gewässer eingeleitet. Neben dem weiteren Ausbau der kommunalen Abwasserbeseitigung in den nächsten Jahren werden auch künftig weiterhin Kleinkläranlagen an den Stand der Technik anzupassen sein.

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Ziel dieser Richtlinie ist, zum Schutz der Gewässer und zur Umsetzung des § 57 WHG den Anteil der dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlagen zu erhöhen und somit die Abwasserreinigung durch Kleinkläranlagen zu verbessern.
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