Abwasserentsorgung
Täglich verbrauchen wir Wasser - überwiegend kostbares Trinkwasser - zum Duschen, Wäsche waschen, zum Trinken, Kochen, für die Haushaltsreinigung, für die Toilettenspülung oder im Garten. Jeder Einwohner Thüringens verbraucht im Mittel 33 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. Ebenso wird Wasser für die Herstellung vieler Produkte, die wir kaufen, verwendet.
Das Wasser fällt nach der Nutzung, mehr oder weniger stark verschmutzt, als Abwasser an. Zusammen mit Gewerbe und Industrie produzieren wir jährlich so etwa 90 Milliarden Liter Abwasser allein in Thüringen. Diese gewaltige Menge will gereinigt sein, bevor sie dem natürlichen Wasserkreislauf ohne Bedenken zurückgegeben werden kann.
Unser Abwasser ist heute unter anderem belastet durch:
- Nährstoffe und organische Inhaltsstoffe
(aus Urin und Fäkalien, Speiseresten) - Wasch- und Reinigungsmittel
- Medikamente (z. B. Antibiotika, Hormone, Schmerzmittel)
- Schwermetalle (z. B. von Blei- und Kupferrohrleitungen, von Dachrinnen und unbeschichteten Metalldächern, aus Straßenoberflächenwasser)
- chlorierte Substanzen (z. B. im Abwasser von Chemischreinigungen)
- Mineralöle und Fette (z. B. Abwasser der Kfz-Betriebe, Gaststätten, Fleischverarbeitung)
Dieses Gemisch von Wasser und den vielfältigsten Schadstoffen bedarf einer sachgerechten Behandlung in leistungsfähigen Kläranlagen. Für diese Dienstleistung tragen die Verursacher die Kosten.
Anlagen
Lageberichte: Beseitigung von kommunalem Abwasser
Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe, die für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer zu entrichten ist. Sie wird von den Ländern erhoben. Wesentliche Grundlagen hierfür sind das Abwasserabgabengesetz und das Thüringer Abwasserabgabengesetz.
Die Abwasserabgabe soll bei dem Einleiter einen Anreiz schaffen, Abwasser soweit technisch möglich zu behandeln oder dessen Anfall zu vermeiden. Die erhobene Abgabe wird durch Verrechnungs- und Fördermöglichkeiten gezielt in den Bereich der Abwasserbehandlung geleitet.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleitet. Dies sind Gemeinden, Abwasserzweckverbände, Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe. Für Einleitungen aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser mit weniger als 8 m³ Schmutzwasser je Tag (sogenannte Kleineinleiter) sind die Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden abgabepflichtig. Diese Abgabe ist nach Kommunalrecht auf die Kleineinleiter abwälzbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleineinleiter eine Abgabefreiheit. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Abwasser in einer zugelassenen vollbiologischen Kleinkläranlage behandelt und der Schlamm ordnungsgemäß entsorgt wird.
Mehr Information
- Abwasserabgabengesetz
- Thüringer Abwasserabgabengesetz