Solar Invest: Mit der Sonne gewinnen!
Antragsportal geschlossen - Fördermittel für 2022 bereits komplett gebunden
Seit dem Start des Förderprogramms Solar Invest am 1. April sind in Rekordzeit über 3.500 komplette Anträge bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen. Damit ist die vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber eingeräumte Summe für neue Anlangen bereits ausgeschöpft, so dass das Antragsfenster geschlossen ist.
Die Sonnenenergie ist ein klimafreundlicher und vielseitig einsetzbarer Energieträger. Von der Strom- und Wärmeversorgung bis hin zum Verkehr lässt sich die Kraft der Sonne sinnvoll einsetzen und in Kombination mit Energiespeichern effektiv nutzen. Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt das Thüringer Umweltministerium den Einsatz der Solarenergie im Strom- und im Wärmebereich.
Das im Oktober 2016 erstmals veröffentlichte Programm setzt seitdem erfolgreich Impulse für den Klimaschutz und einen Beitrag zur Erhöhung des Ausbaustandes der erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie in Thüringen. Es unterstützt wichtige lokale Akteure der Energiewende wie Kommunen und kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Bürgerenergiegenossenschaften.

- Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher (Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch. Es kann keine Förderung in Verbindung mit einem Mieterstrommodell erfolgen. Ein Mieterstrommodell liegt vor, sobald eine Photovoltaikanlage mindestens zwei getrennte Haushalte mit jeweils separater Messstelle versorgt),
- Investitionen in Batteriespeichersysteme,
- Investitionen in sonstige Speicher (z. B. Warmwasserspeicher, Kältespeicher, Latentwärmespeicher, Thermobatterien),
- Investitionen zur Realisierung von "Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen",
- Investitionen in Hausanschlussstationen,
- Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
- Beratungsleistungen zum Thema "Mieterstrom" und "Mieterwärme",
- Beratungsleistungen für Bürgerenergieprojekte,
- Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes,
- Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen.
Förderung von Investitionen - Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsbaugesellschaften
- BürgerenergiegesellschaftenVereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
- natürliche Personen
Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
- "Bürgerenergiegesellschaften" (wenn sie Vorhabensträgerinnen sind)
Förderung von Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien
Beratungsleistungen zu "Mieterstrom und Mieterwärme" - kommunale Unternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsbaugesellschaften
- "Bürgerenergiegesellschaften"
- Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
- natürliche Personen
Beratungsleistungen für Bürgerenergieprojekte - "Bürgerenergiegenossenschaften"
- Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden
Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes - Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
- "Bürgerenergiegesellschaften"
Beratungsleistung und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen - landwirtschaftliche Unternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen
- Bioenergiegesellschaften
- Vereine
Fördergegenstand Fördersatz Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (Ziffer 2.2.1 der Richtlinie), Anlagen bis 10 kWp, Der Antragstellerkreis natürliche Personen kann über diesen Fördergegenstand auch Anlagen größer 10 kWp errichten. Die Förderung erfolgt ausschließlich als Festbetrag (max. 4.000 EUR) für Anlagen bis 4 kWp: 900 EUR pro kWp
für Anlagen von 5 bis 10 kWp: 4.000 EURInvestitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (Ziffer 2.2.1 der Richtlinie), Anlagen größer als 10 kWp, Ausschluss für natürliche Personen bis zu 20 %,
für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
Investitionen in Batteriespeicher
(Ziffer 2.2.2 der Richtlinie), Anlagen bis 10 kWh
200 EUR pro kWh Speicherkapazität (Nennkapazität) Investitionen in Batteriespeicher
(Ziffer 2.2.2 der Richtlinie), Anlagen größer als 10 kWh
bis zu 20 % Investitionen in sonstige Speicher
(Ziffer 2.2.3 der Richtlinie)
250 EUR pro m3 Wasseräquivalent Investitionen in "Mieterstrom- und Mieterwärmemodelle"
(Ziffer 2.2.4 der Richtlinie)
bis zu 80 % Investition in Hausanschlussstationen
(Ziffer 2.2.5 der Richtlinie)
bis zu 40 % bei neu zu errichtendem Netz bis zu 25 % bei bestehendem Netz Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
(Ziffer 2.3 der Richtlinie)
bis zu 80 %, maximal 3.000 EUR je Förderantrag
Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien
(Ziffer 2.1 der Richtlinie)
bis zu 80 %, max. 10.000 EUR Zuschuss, für Beratungsleistungen nach Ziffer 2.1.2. der Richtlinie max. 200.000 EUR Zuschuss, für Beratungsleistungen nach Ziffer 2.1.3 der Richtlinie max. 30.000 EUR Zuschuss
Soweit nicht gesondert geregelt, beträgt der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben 100.000 EUR. Thüringer Aufbaubank:
Kundencenter Erfurt (für Mittelthüringen)
Gorkistraße 9 | 99084 Erfurt
mittelthueringen@aufbaubank.de
Tel: 0361 7447-515 / Tel.: 0361 7447-445
Kundencenter Gera (für Ostthüringen)
Gagarinstaße 34 | 07545 Gera
ostthueringen@aufbaubank.de
Tel: 0365 437070
Kundenbetreuung Nordthüringen | c/o Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9 | 99084 Erfurt
nordthueringen@aufbaubank.de
Tel: 0173 39 24 211
Kundencenter Suhl (für Südthüringen)
Bahnhofstr. 4–8 | 98527 Suhl
suedthueringen@aufbaubank.de
Tel: 03681 393311
Kundencenter Eisenach (für Westthüringen)
Helenenstraße 4 | 99817 Eisenach
westthueringen@aufbaubank.de
Tel: 03691 881160