Förderprogramm Klima Invest
Richtlinie des Landes Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
Ziel dieser Richtlinie ist es, Treibhausgasemissionen in Thüringen zu reduzieren, Energie einzusparen und Klimaanpassungen zu ermöglichen.
- Einstiegspakete: externe Beratungen zu Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit, ferner externe Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen),
- Klimaschutzkonzepte (auch zur Mobilität), energetische Quartierskonzepte, Potenzialstudien, Energieberatung für Gebäude sowie andere konzeptionelle Fördergegenstände in Kombination mit Bundesförderung,
- sonstige konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere:
- Klimaschutzstrategien,
- sonstige Potenzialstudien und Konzepte zur Minderung von Treibhausgasen in verschiedenen Bereichen, u. a.
- zukunftsfähige Energiekonzepte,
- Wärmekonzepte,
- Ermittlung von Eignungsflächen für erneuerbare Energien und vorbereitende Gutachten zur Entwicklung dieser Flächen,
- zukunftsfähige Mobilitätskonzepte,
- Konzepte zur Energieeffizienz, insbesondere bei Abwasser- oder Klär- sowie bei Trinkwasseranlagen,
- Konzepte zur THG-Minderung bei „grauer Energie“ (produktbezogener Energie- bzw. THG-Aufwand), Konsum, Beschaffung, in Bezug auf regionale und stoffliche Wirtschaftskreisläufe, aber auch zur Suffizienz sowie zur Bindung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre, sowohl für die betreffende Gebietskörperschaft ggf. inklusive möglicher Kooperationspartner als auch für das fiskalische Vermögen des Antragstellers,
- Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung,
- Externe Leistungen für Klimaschutzmanagement, soweit den Maßnahmen qualifizierte Konzepte zugrunde liegen,
- Externe Leistungen zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder von Energiesparmodellen, inklusive der dazu notwendigen technischen Ausstattung (Software, Hardware, zentrale Steuerungs-, Kommunikations- und Regelungstechnik),
- Externe Leistungen zur Einführung eines Mobilitätsmanagements,
- Nötige externe Beratung zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und unterstützende Dienstleistungen sowie Software zur Umsetzung dieser, u. a. zur Vorbereitung und Ausschreibung von Einspar-Contracting und von Investitionsmaßnahmen, sowie zur Durchführung anerkannter oder zertifizierter Programme wie z.B. der Teilnahme am Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, am European Energy Award und ähnlichen Maßnahmen,
- gebäudetechnische Investitionen, u. a. zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Wärmerückgewinnung und zur Dämmung von Gebäudeteilen,
- Außen- und Straßenbeleuchtung,
- Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit warmweißem Licht (Farbtemperatur bis 3000 Kelvin),
- Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit amberfarbenem Licht aus Gründen des Naturschutzes (Farbtemperatur bis 2000 Kelvin),
- Investitionskosten für die bedarfsoptimierte Steuerung und die automatisierte zentrale Regelung von Außen- und Straßenbeleuchtung,
- Investitionen in nachhaltige Mobilität,
- Investitionen in intelligente Verkehrssteuerungen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV,
- Planungsleistungen für Radverkehrsanlagen in Kombination mit Bundesförderung,
- Investitionen in technische Effizienzmaßnahmen bei Abwasser- oder Klär- sowie bei Trinkwasseranlagen,
- Kompetenzaufbau in der eigenen Organisation sowie in Bezug auf Dritte in Form von Beratung, Bildung, Weiterbildung, Information und Kooperationsprojekten, soweit qualifizierte Konzepte und Instrumente zugrunde liegen,
- die Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten zur Beantragung bei anderen Fördermittelgebern sowie deren Umsetzung im Falle einer Förderzusage sowie
- Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement (inklusive Personal für Energiesparmodelle und Mobilitätsmanagement)
- Einstiegspakete: externe Beratungen zur Klimafolgenanpassung, ferner externe Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen),
- Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Konzepte sowie Teilkonzepte zur Klimafolgenanpassung (inklusive der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Drucklegung der Konzepte) sowie Hitzeaktionspläne,
- Kompetenzaufbau in der eigenen Organisation sowie in Bezug auf Dritte: in Form von Beratung, Bildung, Weiterbildung (auch Teilnahmegebühren), Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungstreffen, Akteursbeteiligung und Kooperationsprojekten sowie Einführung von Managementsystemen zur Klimafolgenanpassung, wie z.B. European Climate Adaption Award, jeweils auf der Basis von qualifizierten Konzepten und Instrumenten,
- Investitionen an Gebäuden und Liegenschaften/Infrastruktureinrichtungen, die der Klimafolgenanpassung dienen, insbesondere:
- Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer,
- Gebäudeverschattung oder Schaffung von Schattenplätzen in unmittelbarer Gebäudenähe, sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden,
- passive Kühlung von Gebäuden,
- aktive Kühlung nur, wenn passive Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen ausgereizt sind, ein Energiemanagement für das Gebäude erfolgt und rechnerisch der Bedarf nachgewiesen wird,
- Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser,
- Schaffung und Restauration von Retentions- und Rückhalteflächen,
- Instandsetzung von Feuerlöschteichen, sowie deren Ausbau zur Starkregenaufnahme,
- Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall,
- Umsetzung von Hitzeaktionsplänen und den daraus mündenden Maßnahmenkatalogen,
- Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung zur Reduzierung von Wärmeinseln,
- Neupflanzung mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten,
- Hangbepflanzung zur Stabilisierung bei Starkregen,
- Einsatz von Materialien zur Verbesserung des Mikroklimas und Nutzung des Albedo-Effektes,
- Schaffung und Restauration von Fließwegen, Leiteinrichtungen und Abfanggräben zur schadensminimierenden Ableitung von Starkregen.
- Personal für die Anpassung an die Folgen des Klimawan-
dels.
Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soziale und gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen und kommunale Unternehmen in Thüringen.
Soweit andere Fördermittelgeber eine Kumulierung zulassen, können die Fördermittel gemeinsam genutzt werden. Auf die Kommunalrichtlinie des Bundes wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Nähere Informationen zur Förderung des Bundes erhalten Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie .
Förder-Konditionen
Maximale Förderquote in Prozent
Empfänger
Gegenstand Gemeinden,Landkreise, Eigenbetriebe, Zweckverbände
Kommunale Unternehmen
Karitative, kirchliche und gemeinnützige Körperschaften
Öffentliche Einrichtungen
Klimaschutz
2.1 Einstiegspaket
100
0
0
0
2.2 Klimaschutzkonzepte, u.a. konzeptionelle Fördergegenstände in Kombination mit Bundesförderung
60
40
40
40
2.3 sonstige konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen
90
80
80
80
2.4 Konzepte zur Modernisierung von Straßenbeleuchtung
60
60
0
0
2.5.1 Externe Leistungen bei Energiesparmodellen und Energiemanagement
40
40
40
40
2.5.2 Mobilitätsmanagement
80
80
80
80
2.5.3 Beratung, Dienstleistungen und Software
80
60
60
60
2.6 Gebäudetechnische Investitionen /
bei Erreichen EE-Anteil >50% oder Beteiligung an Kom.Ems60
80
40
60
40
60
40
60
2.7.1 Außenbeleuchtung warmweiß
mit Konzept
20
30
20
30
0
0
0
0
2.7.2 Außenbeleuchtung amber-farben
mit Konzept
30
40
30
40
0
0
0
0
2.7.3 bedarfsoptimierte Steuerung und automatisierte zentrale Regelung
40
40
40
40
2.8.1 Intelligente Verkehrssteuerung, Verkehrsinformation
60
60
0
0
2.8.2 Planung Radverkehrsanlagen in Kombination mit Bundesförderung
60
60
0
0
2.9 Energieeffizienz bei Abwasser, Trinkwasser und Kläranlagen
40
40
0
0
2.10 Kompetenzaufbau, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation
80
80
80
80
2.11 Innovations- oder Modellprojekte: Antragstellung/
Umsetzung
80
60
0
30
0
30
0
30
2.12 Personal
Klimamanagement/
Energiemanagement KOM.Ems/ Energiemanagement60
60
40
40
0
40
40
0
40
40
0
40
Klimafolgenanpassung
3.1 Einstiegspakte
100
100
100
100
3.2 Klimaanalysen, u.a.:
in Kombination mit Bundesförderung/ohne Bundesförderung
60
90
60
80
60
80
60
80
3.3 Kompetenzaufbau
80
80
80
80
3.4 Investitionen bei Gebäuden und Liegenschaften/ Infrastruktur/ mit/
ohne Bundesförderung/aktive Kühlung
60
80
40
40
60
40
40
60
40
40
60
40
3.5 Personal Anpassung
60
40
40
40
- Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Tel.: 0361 5603-220
Fax: 0361 5603-327
Mail: info{at}thega{punkt}de
www.thega.de Thüringer Klimaagentur
im Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Tel: 0361 57 39420
E-Mail: klimaagentur@tlubn.thueringen.de
Web: tlubn.thueringen.de/klima/klimaagentur/ Thüringer Aufbaubank
Abteilung Umwelt
Gorkistraße 9
99084 ErfurtTel.: 0361 7447 106 / 476
Fax: 0361 7447 476
Mail: umwelt{at}aufbaubank{punkt}de
www.aufbaubank.de/klimainvest
Download: Flyer zu Klima-Invest
