GreenInvest Ress: Produktionsprozesse zukunftssicher aufstellen
"Ressourcen schonen innerhalb unserer planetaren Grenzen – das erhält unsere Lebensgrundlagen und rechnet sich für Unternehmen: Ressourceneffizienz macht wettbewerbsfähiger, spart wertvolle Rohstoffe und reduziert Treibhausgasemissionen. Wie das konkret im eigenen Betrieb gelingen kann, dafür steht am Anfang jedes Prozesses eine gute Beratung.
Mit GreenInvest Ress fördert das Thüringer Umweltministerium mehr Ressourcenschonung von der Beratung über Investitionen bis zu Demonstrationsvorhaben. So können z.B. Schnittreste reduziert werden, Rohstoffe wiederverwendet oder Wasser gespart werden. Die Kreislaufwirtschaft ist langfristig der einzige Weg, umweltverträglich zu wirtschaften, Lieferketten zu stabilisieren und regionale Wertschöpfung zu stärken.
Machen Sie sich gemeinsam mit uns auf den Weg für zukunftsfestes Wirtschaften in Thüringen und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen."
Ihr Bernhard Stengele
Thüringer Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz
Förderprogramm für mehr Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer Unternehmen
Mit einem Gesamtvolumen von 28 Millionen Euro fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bis 2029 die Umsetzung von ressourcenschonenden und -effizienten Produktionsprozessen sowie die Umsetzung innovativer Demonstrationsvorhaben in Thüringer Unternehmen. Gerade mit Blick auf die Rohstoffverknappungen können sich Unternehmen mit der Förderung resilienter, zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger aufstellen.
Interessierte Unternehmen können sich schon vor Antragstellung von der Servicestelle Ressourcenschonung der ThEGA mittels einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck Unterstützung holen.

Was wird gefördert?
- Gefördert wird die qualifizierte, unabhängige Beratung zur Ressourcenschonung und -effizienz in folgenden Phasen:
- Die Ausgangsberatung zeigt Unternehmen die Ressourceneinsparpotenziale in ihren Produktionsprozessen auf.
Mit Hilfe einer ggf. messtechnisch gestützten Prozessanalyse sollen verbrauchs-, prozess- und objektspezifische Daten erhoben werden, die geeignet sind, eine vertiefende Bewertung der relevanten Ressourcenverbräuche durchzuführen.
Durch Auswertung der Daten sollen Möglichkeiten der schonenden und effizienten Ressourcenverwendung aufgezeigt und konkrete Vorschläge bzw. Maßnahmepläne zu ressourcensparenden Verbesserungen erstellt werden. Dabei sollen alle technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheinenden Maßnahmen betrachtet werden, unabhängig davon, ob diese bereits im Fokus des Unternehmens stehen. - Die Umsetzungsberatung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der Vorbereitung der für die vorgesehenen Investitionen erforderlichen Schritte unterstützen zu lassen.
Dabei knüpft die Umsetzungsberatung an die Ergebnisse der Ausgangsberatung an oder an die qualitativ gleichwertigen Ergebnisse einer ungeförderten Beratung, einer Bewertung der Ausgangssituation durch das Unternehmen selbst oder das Umweltprogramm eines eingeführten Umweltmanagementsystems nach EMAS.
- Die Ausgangsberatung zeigt Unternehmen die Ressourceneinsparpotenziale in ihren Produktionsprozessen auf.
- Investitionen in Ressourcenschonungs- und effizienzmaßnahmen
Gefördert werden die im Rahmen der Ausgangsberatung als prioritär ermittelten investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz im Unternehmen - und damit nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. - Demonstrationsvorhaben
Gefördert werden modellhafte Vorhaben zum schonenden und effizienten Einsatz von Materialien und Ressourcen bei der Erprobung und Anwendung neuer Technologien, insbesondere auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Digitalisierung,
- Vorhaben zur innovativen ressourcenschonenden Gestaltung, Planung, Errichtung, Umnutzung oder dem selektiven Rückbau von Bauwerken.
Zur Vorbereitung von Demonstrationsvorhaben werden auch Machbarkeitsstudien gefördert, die sich unmittelbar auf die beabsichtigte Investition beziehen.
Mit der Umsetzung des Förderprogramms ist die Thüringer Aufbaubank betraut.
Wie wird gefördert?
Die Ausgangs- und Umsetzungsberatung wird als
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % über Pauschalen als Festbetragsfinanzierung,
- unter Beachtung der De-minimis-Verordnung
gefördert. Als Förderung für das Beratungshonorar werden 660 € pro Tagwerk ausgereicht.
Gefördert werden für die:
- erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage,
- Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.
Investitionsvorhaben
Für Vorhaben bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 200.000 € wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Für Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme über 200.000 € erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
Es ist ein Fördersatz von bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro möglich.
Demonstrationsvorhaben
Für innovative Vorhaben mit Demonstrationscharakter und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich. Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis-Verordnung.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition in Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014 in der jeweils gültigen Fassung.).
- Kleinst-Unternehmen im Sinne dieser Definition sind solche mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €.
- Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € aufweist.
- Als mittleres Unternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € erzielt. Die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse sind jeweils zu berücksichtigen.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und bei denen weniger als 25 % ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, sind ebenfalls antragsberechtigte KMU.
Freiberuflich Tätige (wie z.B. Architektur- und Ingenieurbüros) sind nicht förderfähig.