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EMAS steht für „Eco Management and Audit Scheme“ und ist ein von der Europäischen Union entwickeltes Umweltmanagementsystem. Die Einführung des Systems erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Umweltbetriebsprüfung von Organisationen. Somit kann eine Verbesserung des Umweltstatus der Organisation erzielt werden. Zudem kann die Organisation die Einführung des Umweltmanagementsystems öffentlichkeitswirksam nach außen tragen.
Das Thüringer Umweltministerium hat im Jahr 2013 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und möchte seine Erfahrungen und erarbeiteten Schritte weiteren Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung in Thüringen zur Verfügung stellen. Auf dieser Seite werden dazu Beispiel-Materialien und Vorlagen zur Verwendung bereitgestellt.
EMAS wurde 1993 beschlossen und die aktuelle Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III), geändert durch Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 vom 28.08.2017.Mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS werden auch die Anforderungen der ISO 14001 (internationale Umweltmanagementnorm) und teilweise auch der ISO 50001 (internationale Energiemanagementnorm) erfüllt.
Im Zuge der Einführung von EMAS wird ein Managementsystem in der Behörde implementiert. Ziel ist es, dadurch die Umweltleistung der Behörde zu verbessern, eine Steigerung der Effizienz bei der Arbeit zu erreichen und eine entsprechende Rechtssicherheit im Bereich Umweltschutz zu gewährleisten. Des weiteren hilft EMAS dabei, die Umweltschutzaktivitäten der Behörde zu strukturieren. Darüber hinaus bietet ein Umweltmanagementsystem nach EMAS die Möglichkeit, Einsparpotenziale beispielsweise in den Bereichen Energie, Wasser und Abfallwirtschaft aufzudecken und kontinuierlich zu optimieren.
Folgende Vorteile bietet eine Einführung von EMAS:
Die Dauer der Implementierung eines EMAS-Prozesses hängt stark von der Größe der Behörde und den verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen ab. In der Regel wird für den Einführungsprozess etwa 15-18 Monate angesetzt.
„Während der Etablierung von EMAS im Unternehmen ist der zeitliche Aufwand des Koordinators oder Projektverantwortlichen erheblich. Außerdem sind Zuarbeiten aus den Fachabteilungen erforderlich, die auch dort Personal und Mittel binden. Durch das Einbeziehen eines erfahrenen Beratungsunternehmens kann in der Regel der Gesamtzeitaufwand reduziert werden und die Aussicht auf eine erfolgreiche Zertifizierung steigt.“ (Herr Zehnsdorf / Umweltforschungszentrum) Quelle: UBA 2006 – EMAS Leitfaden für Behörden
Nachdem sich die Behördenleitung dazu entschieden hat, EMAS einzuführen, erfolgt die Ernennung eines Umweltmanagementbeauftragten (UMB). Dieser ist der Hauptansprechpartner für die Einführung von EMAS und ist meist mit dem größten Zeitbudget in den Prozess eingebunden. Er koordiniert den gesamten Einführungsprozess in der Behörde und „hält die Fäden in der Hand“. Er ist der Leitung unterstellt und kann direkt an diese berichten. Er ist auch für die Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems verantwortlich.
Gerade in der Einführungsphase ist es wichtig, dass der UMB für seine Aufgaben freigestellt wird und ihm im Einführungsprozess genügend zeitliche Ressourcen für seine neuen Aufgaben zur Verfügung stehen. Der Zeitaufwand des UMBs hängt auch davon ab, wie intensiv er vom Umweltteam und von den Fachabteilungen bei den anfallenden Aufgaben unterstützt wird. Stehen ihm nicht ausreichend zeitliche Ressourcen zur Verfügung, führt dies oft zu zeitlichen Verzögerungen und der ursprüngliche Zeitplan kann nicht beibehalten werden.
In folgender Abbildung wird der erwartete personelle Aufwand (oben) mit dem realen Aufwand (unten) vom Entschluss zur EMAS-Einführung bis zur Zertifizierung verglichen.
Zur Unterstützung des UMB wird ein Projektteam gebildet, das meist als Umweltteam bezeichnet wird. Im Umweltteam sollten Bedienstete aus allen Abteilungen vertreten sein, die als Multiplikatoren dienen und gemeinsam die umweltrelevanten Themen aus allen Abteilungen erarbeiten und somit umfassenden Input für den Prozess liefern. Das Team kann sich während des Prozesses auch noch vergrößern oder es können sich einzelne Arbeitsgemeinschaften zusätzlich bilden. Um verbindliche Entscheidungen treffen zu können, sollte auch ein Vertreter der Behördenleitung ins Umweltteam eingebunden sein. Das Umweltteam trifft sich in regelmäßigen Abständen und tauscht sich über den Stand von EMAS aus.
Zur Information der Bediensteten über die Einführung des Umweltmanagementsystems sollte eine Auftakt- oder Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Dies kann zur Akzeptanz und auch zur Beteiligung, zum Beispiel in Form von Verbesserungsvorschlägen, beitragen.
Im nächsten Schritt wird die "grüne Inventur" vorbereitet.
Umweltbundesamt (2013): EMAS in Deutschland. Evaluierung 2012.
Musterformulare zur Verwendung in Ihrer Behörde
Projektplan (als Excel-Tabelle) (57.9 kB)
Stellenbeschreibung Umweltmanagement-Beauftragter (29.2 kB)
Ein Ziel von EMAS ist es, die Bediensteten aktiv in das Projekt einzubinden, deren Fachwissen zu nutzen und sie zum aktiven Umweltschutz zu motivieren. Dies geschieht durch:
Denkbar ist zu Beginn des Projektes neben der Auftaktveranstaltung, die zur Information dient, weitere Versammlungen für Bedienstete abzuhalten. Dadurch sind die Bediensteten stetig über den EMAS-Prozess informiert und eine kontinuierliche Motivation kann erzielt werden. Insbesondere die umweltrelevanten Verbrauchsdaten sollten im Fokus der Kommunikation mit den Bediensteten stehen.
Die Bediensteten können über folgende Kommunikationswege informiert werden:
Infoblatt des UBA für neue Mitarbeiterinnen: Was ist EMAS? (66.0 kB) PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2009): Mitarbeitermotivation für umweltbewußtes Verhalten. Ein Leitfaden für Umweltbeauftragte in Unternehmen (1.0 MB) PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Die Grüne Inventur ist gleichzusetzen mit einer Umweltprüfung. Durch diese soll die aktuelle IST-Situation der Behörde ermittelt werden. Ziel der Bestandsaufnahme ist dabei, die eine konkrete Grundlage für die Ableitung von Umweltzielen der Behörde zu schaffen und anhand der Ziele Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln.
Im Zuge der Umweltprüfung werden die umweltrelevanten Daten und Informationen der Behörde erhoben. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der umweltrechtlichen Anforderungen. Es werden dabei die Umweltauswirkungen, die in unmittelbarer Folge der Tätigkeiten am Standort entstehen (direkte Umweltaspekte) und die indirekten Umweltaspekte, die sich mittelbar durch die Tätigkeiten der Behörde ergeben, bspw. durch Verhalten der Bediensteten, Lieferanten, Beschaffungsprozesse und Reisetätigkeiten von Besuchern erfasst. Im Anhang I der EMAS-Verordnung können die Umweltaspekte eingesehen werden. Die jeweilige Behörde ist dazu angehalten, ihre Umweltaspekte zu veröffentlichen und mit Kennzahlen quantitativ darzulegen.
Bei der Bildung von Kennzahlen sollten möglichst passende Bezugsgrößen verwendet werden, um ein aussagekräftiges und sinnvolles Ergebnis darzustellen. Die EMAS-Verordnung fordert zudem auch sehr konkret, welche Bezugsgröße heranzuziehen ist. Hilfestellung gibt der UBA-Leitfaden zu „Umweltkennzahlen in der Praxis“.
Um Kennzahlen zu bilden, bedarf es einer soliden Datenerhebung.
Nach der Erhebung der wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte müssen diese in einem Register zusammengestellt und einer Bewertung unterzogen werden. Nach der Bewertung ist zu beurteilen, inwieweit entsprechende Verbesserungsmaßnahmen in das Umweltprogramm aufgenommen werden können. Für die Bewertung der Umweltaspekte eignet sich eine ABC-Analyse, anhand derer die Prioritäten festgelegt werden.
Beispielkontenrahmen für die Datenerfassung (154.6 kB)
Liste der Rechtsvorschriften (101.9 kB) PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Register der Umweltaspekte (68.6 kB)
Liste der Bescheide (42.5 kB)
Liste wiederkehrender Prüfpflichten (38.9 kB)
Der Grundgedanke des Umwelt- und Naturschutzes ist bereits im Leitbild des Ministeriums verankert. Dort heißt es u. a. wörtlich:
„Unsere Arbeit gilt dem Schutz, dem Erhalt und der Verbesserung unserer natürlichen Umwelt um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlage für den Menschen. Sie berücksichtigt konsequent die Grundsätze umweltgerechten und nachhaltigen Handelns. Unser Ziel ist es, die Interessen an der Aufrechterhaltung einer ernährungs- und forstwirtschaftlichen Basis, der Pflege der Kulturlandschaft, dem Schutz und der Nutzung von Wasser, Boden und Luft sowie der Sicherung der biologischen Vielfalt miteinander in Einklang zu bringen (2. Leitsatz).“
Ausgehend vom Leitbild desMinisteriums hat die Hausleitung am 29. April 2013 die folgenden Umweltleitlinien des TMLFUN verabschiedet. Diese bilden die Grundlage sämtlicher Umweltaktivitäten des TMLFUN. Die Umweltleitlinien finden Eingang in alle Ebenen der Verwaltung und sind von allen Beschäftigten bei ihrer täglichen Arbeit zu verwirklichen.
Im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für die Einhaltung der Ziele gemäß Artikel 31 der Thüringer Verfassung zum
sowie des Leitbilds einer nachhaltigen, dauerhaft umweltgerechten Entwicklung lässt sich das TMLFUN bei der Erfüllung seiner Aufgaben verbindlich von folgenden Grundsätzen leiten:
Der KVP ist der zentrale Bestandteil von EMAS. Hierdurch soll eine Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in der Behörde erreicht werden.
Über dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess stehen die Umweltleitlinien, die im vorherigen Abschnitt dargestellt werden.
Ziele von EMAS und des KVP:
Kerninhalte des KVP:
Auf Grundlage der Umweltleitlinien und der Bestandsaufnahme sollen überprüfbare Umweltziele für die jeweiligen einzelnen Themenbereiche festgelegt werden. Daraus sind dann konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die zur Verbesserung der Umweltleistung der Behörde führen.
Die Behörde entscheidet selbst, in welchem Bereich Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dokumentiert werden diese in einem Umweltprogramm. In diesem findet sich neben einer Beschreibung der Maßnahmen auch die Festlegung der Verantwortlichkeiten, der Termine und entsprechenden bewilligten oder zu planenden Haushaltsmittel.
Im Unterschied zu anderen Umweltmanagementsystemen steht die Beteiligung der Bediensteten bei der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen im Fokus von EMAS. Alle Bediensteten sollten die Möglichkeit bekommen, Vorschläge einzubringen, und das Umweltteam sollte auch eine Rückmeldung über die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen geben.
Zur Veranschaulichung, dass sich Umweltmanagement lohnt, drehte das Bayerische Landesamt für Umwelt einen kurzen Film, „Umweltmanagement – Weil’s um die Wurst geht“.
Zur Dokumentation der umweltrelevanten Abläufe und Prozesse empfiehlt sich die Erstellung eines Umwelthandbuches. Das Umwelthandbuch ist das „Herzstück“ des Umweltmanagementsystems und dient der langfristigen Verankerung und Ausweisung der umweltrelevanten Abläufe und Verantwortlichkeiten in der Behörde. Im Handbuch werden alle umweltrelevanten Regelungen und Prozesse beschrieben.
Zwecke des Umwelthandbuchs:
Für die Erstellung des Umwelthandbuchs kann auf bereits vorhandene Strukturen und Dokumente, wie beispielsweise Regelung der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplans, zurückgegriffen werden. Die für Organisationsfragen zuständige Stelle kann und sollte bei der Erstellung des Umwelthandbuches beteiligt sein, ebenso der Personalrat.
Zusätzlich zum Handbuch sind ergänzende Unterlagen erforderlich, die zum Teil schon vorliegen sollten, andere sind im Rahmen des Einführungsprozesses zu erstellen. Es sind Regelungen zu treffen, wer für die Pflege und Lenkung der Dokumente zuständig ist. Meist verwaltet der UMB die Dokumente und sorgt für ihre Aktualität. Zwecks Übersichtlichkeit sollte stets nur die jeweils aktuellste Fassung allen Bediensteten zur Verfügung stehen.
Musterdokument zur Verwendung in Ihrer Behörde
Umweltmanagementhandbuch (352.8 kB)
Die Durchführung interner Umweltaudits (die EMAS-Verordnung nennt diese Umweltbetriebsprüfungen), sowie das Management Review sind wesentliche Instrumente des Umweltweltmanagementsystems. Dabei wird insbesondere die Einhaltung der relevanten umweltrechtlichen Verpflichtungen überprüft.
Die interne Umweltbetriebsprüfung ist von EMAS als “die systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung der Umweltleistung einer Organisation, des Managementsystems und der Verfahren zum Schutz der Umwelt“ definiert. Sie dient dazu, das Umweltmanagementsystem in Bezug auf seine Wirksamkeit zu kontrollieren und objektiv zu beurteilen. Dabei werden vorhandene Schwachstellen im Umweltschutz identifiziert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
Die Prüfung erfolgt durch einen externen oder einen internen Betriebsprüfer/Auditor. Nach der Betriebsprüfung muss die Behörde, für die Behebung möglicher festgestellter Mängel, einen „Korrektur- und Maßnahmenplan“ erstellen. Die Umweltbetriebsprüfung ist jährlich durchzuführen. Dabei können einzelne Teile ausgewählt werden. Innerhalb von drei Jahren muss das komplette System auditiert werden (vier Jahre bei kleinen Organisationen). Nach jeder Umweltbetriebsprüfung ist ein schriftlicher Bericht zu verfassen.
Im Anschluss an die Umweltbetriebsprüfung erfolgt eine Bewertung des Umweltmanagementsystems durch die Behördenleitung, das sogenannte Management Review. Inhalt des Reviews ist dabei die Bewertung der Umweltleitlinien, Zielsetzung und Vorgaben des Managementsystems. Wenn nötig werden Änderungen vorgenommen und Verbesserungen des Umweltmanagementsystems festgelegt.
In der Praxis bereitet oft der UMB das Management Review vor und übernimmt auch die Dokumentation (Reviewbericht). Folgende Pflichtelemente des Reviews schreibt die EMAS-Verordnung im Anhang II A.6. vor:
Auditprogramm (39.9 kB)
Reviewbericht (53.8 kB)
(Das Dokument ist nicht barrierefrei)
Die Validierung ist die Begutachtung des Umweltmanagementsystems und die Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung durch einen Umweltgutachter. Im Rahmen der Validierung wird die Einhaltung der Anforderungen der EMAS-Verordnung (insb. Umweltprüfung, Umweltmanagementsystem, Umweltbetriebsprüfung und Umwelterklärung), die Richtigkeit der Daten und Informationen in der Umwelterklärung und die Einhaltung der Rechtsvorschriften geprüft.
Im Rahmen der Validierung führt der Umweltgutachter in der Regel folgende Maßnahmen durch:
Wichtiger Hinweis: Im selben Verfahrensschritt können die Umweltgutachter auch die ISO 14001-Konformität bestätigen, so dass eine separate Überprüfung für eine ISO-14001-Zertifizierung entbehrlich ist.
Nach einer erfolgreichen Validierung stellt die Behörde bei der Registerstelle der zuständigen IHK (in Thüringen zentral die IHK zu Ostthüringen in Gera) einen Antrag auf Eintragung ins EMAS-Verzeichnis. Der Antrag umfasst:
Vor der Registrierung wird eine sog. Regelabfrage durchgeführt. Voraussetzung für EMAS ist die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Dazu werden bei den zuständigen Umweltbehörden aktuelle Verstöße gegen geltende Umweltrechtsvorschriften abgefragt, die eine Registrierung verhindern.
Die Registrierung erfolgt durch die Vergabe einer Registriernummer und die Eintragung ins nationale (www.emas-register.de) sowie ins internationale EMAS-Register (www.emas-register.eu). Ab diesem Zeitpunkt kann das EMAS-Logo mit der Eintragsnummer der Behörde bspw. im Briefkopf oder auf Hinweisschildern geführt werden. Zudem kann das Logo zur Außendarstellung bei einem kurzen „Umweltportrait“ der Behörde genutzt werden.
Registrierte Organisationen müssen alle drei Jahre eine konsolidierte Umwelterklärung erstellen und diese von einem Umweltgutachter validieren lassen. In den Zwischenjahren reicht eine validierte aktualisierte Umwelterklärung. Die aktualisierte Umwelterklärung hat einen geringeren Umfang als die konsolidierte Umwelterklärung. In den Zwischenjahren werden durch den Umweltgutachter sog. Überwachungsaudits vor Ort durchgeführt. Beim Überwachungsaudit werden die aktualisierten Umwelterklärungen validiert.
Kleine Organisationen können Erleichterungen in Anspruch nehmen und einen Vier-Jahres-Zyklus beantragen. Bei ihnen sind anstatt alle drei Jahre nur alle vier Jahre validierte konsolidierte Umwelterklärungen zu erstellen, in den Zwischenjahren reicht auch hier die aktualisierte Umwelterklärung. Die aktualisierte Umwelterklärung wird bei kleinen Organisationen nur im 2. Zwischenjahr im Rahmen eines Überwachungsaudits vom Gutachter validiert, im 1. und 3. Zwischenjahr wird die aktualisierte Umwelterklärung nicht vom Gutachter geprüft, sondern ohne Validierung direkt an die Registerstelle geschickt.
Leitfaden zur Verwendung des EMAS-Logo
Die Abkürzung steht für Eco Management and Audit Scheme und steht für die Einführung eines Umweltmanagementsystems mit Validierung einer Umwelterklärung und Registrierung der Organisation im EMAS-Register nach den Vorgaben der EMAS-Verordnung.
Die deutsche Bezeichnung der Verordnung lautet:
„Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Januar 2010 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“
Bewertung des Managementsystems durch die Hausleitung
wird synonym zu EMAS verwendet
Abfrage von Verstößen gegen geltende Umweltrechtsvorschriften bei den zuständigen Umweltbehörden vor der Registrierung
Auch interne Audits genannt - regelmäßige interne Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems einschl. entsprechender interner Berichterstattung und Schlussfolgerungen; in der Umweltbetriebsprüfung wird die Umsetzung der Umweltleitlinien und des Umweltprogramms, die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften sowie der Kenntnisstand der Bediensteten überprüft.
Vorgaben für die Umweltbetriebsprüfung ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
In der Umwelterklärung werden die Behörde, die Umweltaspekte, das Umweltprogramm und das Umweltmanagementsystem dargestellt.
umweltbezogene Gesamtziele und Handlungsgrundsätze, gleichbedeutend mit dem Begriff „Umweltpolitik“ in der EMAS-Verordnung
spezielle/r Beauftragte/r der Hausleitung, welche/r, ungeachtet anderer Zuständigkeiten, festgelegte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse hat, um sicherzustellen, dass ein Umweltmanagementsystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten wird und um zur Bewertung über die Leistung des Umweltmanagementsystems an die Hausleitung, einschließlich Empfehlungen für Verbesserungen, zu berichten
Im Umweltmanagementhandbuch sind alle Elemente des Umweltmanagementsystems beschrieben. Es regelt die Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe in Tätigkeitsbereichen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Gesamtdarstellung der Maßnahmen der Behörde zur Verbesserung der Umweltsituation
Prüfung und Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung, ihrer Aktualisierung sowie der sonstigen Umweltinformationen eines EMAS-Teilnehmers durch einen Umweltgutachter
EMAS-Verordnung der Europäischen Union
Leitlinien des Umweltgutachterauschusses
In 10 Schritten zu EMAS. Leitfaden für Umweltmanagement-Beauftragte
EMAS - Das Umweltmanagement der EU in der Praxis
Checkliste zur EMAS II-Auditierung
EMAS-Praxisleitfaden für die Behörde
Nutzerhandbuch EMAS der EU Kommission
Mitarbeitermotivation für umweltbewußtes Verhalten. Ein Leitfaden für Umweltbeauftragte in Unternehmen
EMAS in Deutschland - Evaluierung 2012