Die Abschüsse waren notwendig, da im August 2022 im länderübergreifenden Wolfsterritorium Zella/Rhön fünf Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen wurden. Diese sind aus der Verpaarung der dort lebenden Wölfin (GW1422f) mit einem Haushund hervorgegangen. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde, Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur zu entnehmen (§ 45a Abs. 3 BNatSchG). Für diese Aufgabe ist in Thüringen das TLUBN zuständig, das dabei fachlich vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs unterstützt wird.
Am 15.11.2022 wurden die Tiere auch in Bayern nachgewiesen. Aktuelle Nachweise liegen auf bayerischer Seite des Territoriums derzeit nicht vor. Die Monitoringaktivitäten laufen im Thüringer Teil des Territoriums Zella/Rhön unvermindert weiter und wurden in Bayern intensiviert, um bei einer Rückkehr von Hybriden die Entnahmeaktivitäten wieder aufnehmen zu können und darüber hinaus ein erneutes Hybridisierungsereignis frühzeitig mitzubekommen. Unverändert sind die mit dem Abschuss Beauftragten legitimiert die Hybriden zu schießen, wenn sie diese Tiere beim Ansitzen sehen.
Die Auswertung der Fotofallen für das Monitoring hat in den letzten Monaten mehrfach und in verschiedenen Gebieten in der Rhön Nachweise von freilaufenden Hunden ergeben. Es ist zum Schutz der Hunde und der Wildtiere sowie zur Verhinderung eines weiteren Hybridisierungsereignisses wichtig, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt im Wolfsterritorium herumstreunen. Hinweise auf Wölfe oder Hybriden in Thüringen nimmt das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs entgegen. Telefon: 0361 573 941 941. Mail: KompetenzWBL@tmuen.thueringen.de. Die Zuständigkeit in Bayern liegt beim Bayerischen Landesamt für Umwelt in Bayern an die Fachstelle Große Beutegreifer am Bayerischen Landesamt für Umwelt (09281 1800-4640, fachstelle-gb@lfu.bayern.de).