Sie wurde genetisch bereits im Februar 2020 bei Weilar nachgewiesen – über einen weiteren Rissabstrich an einem Wildtierkadaver in diesem Jahr erfolgte nun der zweite genetische Nachweis bei Kaltensundheim.
Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in der Region können, wenn noch nicht geschehen, einen Antrag auf Förderung des optimalen Herdenschutzes bei der zuständigen Behörde – dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) einreichen. Als optimaler Herdenschutz gelten elektrifizierte Zäune mit einer Höhe von mindestens 1,20 m sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden. Thüringen fördert die Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf zu 100%.
Hinweise zu Wölfen wie z.B. Sichtbeobachtungen und Risse nimmt das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs unter der Rufnummer 0361 57 3941 – 941 entgegen.