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Thüringen stimmt im Bundesrat für Aus von Einweg E-Zigaretten / Erste Bundesratsrede Umweltminister Bernhard Stengele


Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat zusammen mit einer großen Mehrheit der Länder heute einem Bundesrats-Antrag für ein Aus von Einweg E-Zigaretten zugestimmt. Ein erster Antrag aus Bayern wurde zuvor so modifiziert, dass er zustimmungsfähig war. In seiner jetzigen Form fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf nationaler und EU-Ebene einzusetzen.

Umweltminister Bernhard Stengele am Rednerpult im Bundesrat.
Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele redet in der Bundesratssitzung am 3. März 2023 zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten. (© Bundesrat | Dirk Michael Deckbar)

Dazu erklärt Umweltminister Bernhard Stengele:

"So viel Müll, so viel Verschwendung kostbarer Ressourcen, können wir uns nicht leisten - weder in Thüringen noch irgendwo anders. Die Alternativen zu E-Zigaretten ist ja längst auf dem Markt: E-Zigaretten gibt es auch zum Befüllen und Aufladen. Damit sich die Mehrweg-Variante durchsetzt, braucht es Ökodesign-Anforderungen für E-Zigaretten. Die meisten Menschen wollen keinen Einwegschrott und immer größere Müllberge. Sie bleiben Geräten treu, wenn sie gut funktionieren und gut zu reparieren sind. In Thüringen haben wir es mit dem Reparaturbonus gezeigt. Sowohl die Pilotphase des Reparaturbonus 2021 als auch der Reparaturbonus 2.0 aus 2022 trafen auf wahrhaft überwältigende Resonanz. Für 2023 ist die Fortsetzung vorgesehen. Mit guten und leicht reparierbaren Geräten können wir Ressourcen und Energie sparen. Die Menschen erwarten zurecht Produkte, die länger halten, reparierbar sind und recycelt werden können."

Der Bundesrat stellt fest, dass Einweg-Elektro-Zigaretten (Einweg-E-Zigaretten) oftmals nicht fachgerecht als Elektrogerät, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Dadurch werden die darin enthaltenen Batterien (häufig Lithiumionen-Batterien) der Verbrennung im Hausmüll zugeführt. Einweg-E-Zigaretten können bauartbedingt weder erneut mit Liquid befüllt noch kann die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie im Hinblick auf die Ziele der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung wie auch andere kurzlebige Kleingeräte auf Batteriebasis sehr kritisch zu bewerten sind. Oftmals bestehen bereits langlebige und nachfüllbare Alternativen, weswegen das Inverkehrbringen von Einwegartikeln außerdem dem Prinzip der Abfallvermeidung widerspricht. Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die Ausrichtung der (geplanten) Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, Anforderungen an die Konzeption von E-Zigaretten in nachgeschalteten produktgruppenspezifischen Verordnungen zu präzisieren und dadurch das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.

Die notwendigen Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0001-0100/0003-23.html

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