„Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, brauchen wir einen attraktiven Nahverkehr, der die individuelle Mobilität von A nach B abseits von festen Linien- und Fahrplänen ermöglicht. Nur so schaffen wir den Umstieg vom überwiegend unterbesetzten Auto auf den Umweltverbund und damit eine nachhaltige Mobilität“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund. Mit der Reform erhielten Thüringens Kommunen mehr Spielräume für flexible und langfristige Angebote wie Carsharing oder Mitfahrangebote. Diese Chance sollten die Nahverkehrsanbieter nun auch beherzt nutzen, so Siegesmund weiter.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen neuen Genehmigungsmöglichkeiten für sogenannte Bedarfsverkehre (On demand) erleichtern Thüringens Kommunen deutlich den Aufbau attraktiver Mobilitätsangebote. Dies war bislang oftmals nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Pilotprojekten nach der Experimentierklausel des PBefG möglich. Auch für alternative Mobilitätsangebote in ländlichen Räumen wie privates Ridesharing – auch als Mitfahrzentrale bekannt - und ehrenamtliche Bürgerbuskonzepte sieht Siegesmund mit der Gesetzesreform Chancen, um den ÖPNV zu ergänzen und bestehende Angebotslücken zu schließen. Damit können Angebote entstehen, die zeitlich und räumlich flexibel Bus & Bahn erweitern - als digitale Lösung mobil per App oder telefonisch. Zudem definiert das Gesetz Anforderungen an digitale Vermittlungsangebote und gibt Kommunen mehr Möglichkeiten, den Verkehr mit Mietwagen und Taxen bspw. bei Sozialstandards und flexiblen Tarifen zu regulieren.
Nunmehr soll eine dynamische Betriebskostengrenze von 30 Cent je Kilometer gelten, mit der eine Schwelle zur Genehmigungspflicht nach dem PBefG festgelegt wird. Damit erhalten auch ehrenamtliche und nicht gewinnorientierte Angebote Rechtssicherheit bei der Gestaltung von zusätzlichen Angeboten, gerade im ländlichen Raum.
Hintergrund
Der Bundesrat befasst sich am 26. März 2021 abschließend mit dem Bundestagsbeschluss vom 5. März 2021 zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) soll ein moderner Rechtsrahmen u.a. für digitale Mobilitätsangebote und flexible Bedarfsverkehre geschaffen werden. Enthalten sind außerdem zahlreiche Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Mietwagen, Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Innerhalb des ÖPNV wird mit dem PBefG der sogenannte Linienbedarfsverkehr ermöglicht, mit dem kommunale Verkehrsunternehmen flexible Nahverkehrsangebote auch im ländlichen Raum schaffen können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht die neue Genehmigungskategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs neue Bedienformen im Bereich geteilter Fahrzeugnutzungen, wie es beim Ride Pooling und bei Sammeltaxis der Fall ist.