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Stengele: „Die Verbände sind eine Erfolgsgeschichte für den Gewässerschutz“ Gewässerunterhaltung: 3 Jahre Thüringer Gewässerverbände


Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit der Novelle des Wassergesetzes (Januar 2020) sind in Thüringen 20 neue Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) entstanden, die für die Pflege kleiner Flüsse und Bäche und deren Hochwasserschutzanlagen verantwortlich sind - und damit für über 90 Prozent der Fließgewässer in Thüringen.

Die GUVs kümmern sich als wasserwirtschaftliche Kompetenzzentren vor Ort um ca. 18.000 km Gewässer und ca. 250 Anlagen. Beim Hochwasser- und Gewässerschutz geht es darum, Gewässer für den Wasserabfluss freizuhalten und deren Ufer möglichst naturnah zu erhalten und zu gestalten.

„In Zeiten von Klimaveränderungen und zunehmenden Extremwetter brauchen wir diese Verbände als regionale Experten und Partner. Sie schützen in ganz Thüringen vor den Gefahren von Hochwasser und Starkregen und verbessern den ökologisch wertvollen Lebensraum Gewässer. Dieser von meiner Vorgängerin Anja Siegesmund angestoßene Prozess und die vergangenen 3 Jahre sind eine bundesweit einmalige Erfolgsgeschichte. Den inzwischen 180 Beschäftigten bei den 20 Verbänden, angefangen bei den Flussarbeitern und Flussmeistern, danke ich für die intensive und erfolgreiche Gewässerarbeit“, so Umweltminister Stengele.

Die Finanzierung der Verbände und ihrer Arbeit trägt zu 100 Prozent das Umweltministerium. Von 2020-2022 wurden insgesamt ca. 58 Mio. € in die Gewässerunterhaltung investiert. Für 2023 stellt das Umweltministerium ca. 17 Mio. € zur Verfügung. Mit den kontinuierlich eingesetzten Mitteln können wiederkehrende Hochwasserschäden deutlich reduziert und die Gewässer und deren Gehölzsäume nachhaltig ökologisch weiterentwickelt werden. Dies ist bundesweit einzigartig und hat Modellcharakter.

 

Hintergrund:

Bis zum 31.12.2019 oblag in Thüringen in der Regel den Gemeinden die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie der „kommunalen“ Hochwasserschutzeinrichtungen. Gewässer erster Ordnung sind größere Flüsse wie Saale und Werra. Gerade den kleineren Kommunen fehlte aber vielfach sowohl das fachliche Wissen als auch das notwendige Personal, dieser schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe gerecht zur werden. Mit der Novelle des Wasserwirtschaftsrechts wurden daher 20 flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände zur Erfüllung dieser Aufgaben gegründet. Ziel der Gewässerunterhaltungsverbände ist es, die Gewässer zweiter Ordnung professionell und nach einheitlichen Standards zu bewirtschaften, um in Zukunft Schäden zu vermeiden. Die großen Flüsse (z.B. Saale und Werra) sind Gewässer erster Ordnung, die Gewässerunterhaltung und der Hochwasserschutz dort obliegen dem Freistaat. Für alle weiteren Gewässer (über 90%), wie kleine Flüsse, Gräben und Bäche, sind die neuen Verbände verantwortlich.

 

 

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